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Sich nach den eigenen Möglichkeiten einbringen.

Ihre Spende tut Gutes! Wir beraten Sie gerne.

Spenden werden kurzfristig für einen guten Zweck entsprechend der Satzung eingesetzt. So können z. B. aktuelle Projekte vor Ort gefördert oder dringende Nothilfen geleistet werden.

Zustiftungen wirken nachhaltig. Sie gehen in den Vermögensstock einer Stiftung über, der auf Dauer erhalten bleibt. Jeder Betrag, ob groß oder klein, erhöht den Kapitalstock. Das sichert mit den jährlichen Zinserträgen auch in Zukunft die Förderarbeit der Stiftungen.

Spendenkonto der Stiftung GLAUBEN LEBEN im Bistum Trier

Ihre Spende für Bildung, Halt und Orientierung im Glauben

IBAN: DE85 3706 0193 3018 0010 11
BIC: GENODED1PAX

Spendenkonto der Stiftung Menschen in Not

Hilfe schenken für Menschen in Not - Dank Ihrer Spende!

DE43 3706 0193 3017 0010 18
BIC: GENODED1PAX

Gerne senden wir Ihnen eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt zu. Bitte geben Sie dazu bei Ihrer Überweisung Ihre Postanschrift im Verwendungszweck an. Vielen Dank!

Die verschiedenen Möglichkeiten stifterischen Engagements

  • Zustiften
  • Stiftungsfonds
  • Treuhandstiftung
  • Stifterdarlehen

Zustiften

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie den Vermögensstock unserer Stiftungen dauerhaft.

Der von Ihnen gestiftete Betrag fließt in das Stiftungskapital und wird sicher angelegt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielen unsere Stiftungen langfristig höhere Erträge.

Nur die Erträge werden jährlich ausgeschüttet und für die Realisierung der caritativen und sozialen Projekte verwendet. Das Stiftungskapital selbst wird dabei nicht angerührt.

Bereits mit einer einmaligen Zustiftung helfen Sie, die caritativen und kirchlichen Aufgaben im Bistum Trier dauerhaft zu erfüllen.

Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung gelten steuerlich als Sonderausgaben und können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist zusätzlich zum Spendenabzug möglich. Bei zusammen veranlagten Ehegatten erhöht sich der Abzugsbetrag auf 2 Millionen Euro. 

Wir stellen Ihnen automatisch eine Zuwendungsbestätigung aus. Bitte geben Sie dazu bei Ihrer Überweisung Ihre Adresse an.

Stiftungsfonds

Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung.

Als Teil des Grundstockvermögens einer Stiftung dient der Fonds ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß der Stiftungssatzung. Bei der Errichtung eines Stiftungfonds haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, wie die Erträge aus Ihrer Zustiftung verwendet werden sollen.

Die Gründung eines solchen Stiftungsfonds ist sehr einfach und innerhalb weniger Tage ohne großen Aufwand durchführbar.  

Wollen Sie beispielsweise Kinder besonders unterstützen? Dann werden mit Ihrem Stiftungsfonds ausschließlich Projekte für Kinder gefördert. Möchten Sie sich für Senioren in einem sozialen Brennpunkt engagieren? Dann werden mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds nur Aktivitäten finanziert, die diesen Senioren zugute kommen. Möchten Sie mit Ihren Mittel kirchliche Aufgaben in bestimmten Regionen z. B. Ihrer Pfarrgemeinde, Ihrer Stadt unterstützen? Auch das ist möglich. Sie erhalten jährlich einen Bericht über die Verwendung der Erträge.

Sie können dem Stiftungsfonds Ihren Namen geben. Denkbar ist aber auch die Benennung nach einem geliebten Menschen oder dem Zweck des Stiftungsfonds.

Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds können Sie durch weitere Zustiftungen jederzeit aufstocken. Durch ein höheres Fondsvermögen steigen auch die Erträge und somit die Hilfe, die Sie damit leisten können.

Steuerlich gesehen sind Stiftungsfonds wie Zustiftungen zu behandeln. Allen Zustiftern übersenden wir selbstverständlich zeitnah eine Zuwendungsbestätigung.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Stiftungsfonds in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Kontakt

Die eigene Treuhandstiftung

Denken Sie über die Gründung einer eigenen Stiftung nach?

Mit einer Stiftung unter dem Dach der Stiftung Menschen in Not oder der Stiftung GLAUBEN LEBEN können Sie diesen Wunsch ganz einfach umsetzen und erhalten gleichzeitig die Garantie, dass Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus dem von Ihnen bestimmten Zweck zugute kommt.

Gute Gründung für eine eigene Stiftung:

  • Mit einer Stiftung lässt sich über lange Zeit und über Generationen hinweg ein bleibendes Ziel verfolgen. Ihr Lebenswerk und Ihre persönlichen Wertvorstellungen bleiben bewahrt.
  • Eine Stiftung sichert Ihr über Jahrzehnte aufgebautes Vermögen und kann evtl. ein Nachfolgeproblem lösen.
  • Eine Stiftung bringt steuerliche Vergünstigungen.

Die Errichtung einer Treuhandstiftung ist einfacher als Sie vielleicht denken. Privatpersonen, aber auch juristische Personen können eine eigene Stiftung errichten. Diese wird von unseren Dachstiftungen treuhänderisch verwaltet.  

Wir begleiten, beraten und unterstützen Sie bei diesem wichtigen Schritt und übernehmen die Verwaltung Ihrer Stiftung.

Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten unbürokratisch und schnell Ihre eigene Stiftung.
  • Sie legen den Stiftungszweck nach Ihren Vorstellungen fest.
  • Sie bestimmen das Kuratorium der Stiftung.
  • Sie haben keine Arbeit mit der Verwaltung der Stiftung – die übernehmen wir.
  • Sie erhalten einmal jährlichen einen Rechenschaftsbericht sowie eine Vermögensübersicht.

Falls Sie an der Gründung einer eigenen Stiftung unter dem Dach der Stiftung Menschen in Not oder der Stiftung GLAUBEN LEBEN interessiert sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Stifterdarlehen

Mit einem Stifterdarlehen stiften Sie "auf Zeit".

Ein Geldbetrag, den Sie vorübergehend nicht benötigen, können Sie unserer Stiftung als Darlehen zur Verfügung stellen. Unsere Stiftung legt das Geld während der gemeinsam vereinbarten Laufzeit an. Nur die Zinsen fließen der Stiftung zu und helfen dabei, die Zwecke umzusetzen.

Das Geld bleibt Eigentum des Darlehensgebers. Eine Bürgschaft unserer Bank sichert den Betrag ab. Ein Vertrag regelt alle Details, wie zum Beispiel die Laufzeit, Kündigungsfristen etc.

Mit einem Stifterdarlehen können Sie stifterisch wirken, behalten aber die Sicherheit, weiterhin über das Vermögen verfügen zu können - sei es für einen Familienangehörigen, nötige Anschaffungen oder für die persönliche Vorsorge.

Das Stifterdarlehen kann auch in eine Spende oder Zustiftung umgewandelt werden. In dem Fall erhalten Sie - anders als beim Stifterdarlehen - steuerliche Vorteile.

Faltblatt "Ihr Stifterdarlehen für Glauben und Hoffnung"